Wir bewerten nach dem Verfahren, das zum Objekt und zum Anlass passt. Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern ist das meist das Sachwertverfahren, bei vermieteten Mehrfamilienhäusern das Ertragswertverfahren und bei Eigentumswohnungen mit ausreichend vergleichbaren Verkäufen das Vergleichswertverfahren. Als Marktdaten ziehen wir unter anderem die Bodenrichtwerte und Marktberichte des Gutachterausschusses heran.
Wir legen offen, welche Daten gemessen, welche aus Unterlagen übernommen und welche angenommen sind. Eine Bewertung ohne offengelegte Annahmen lässt sich nicht überprüfen und ist damit für ihren Zweck wertlos.
Wir sind ein Ingenieurbüro für Bauwesen; im Haus arbeiten DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Bauschadenbewertung. Der bautechnische Blick ist hier kein Zusatz: Ein Instandhaltungsstau, der beim Ortstermin auffällt, wirkt sich unmittelbar auf den Wert aus.
Steuerliche und rechtliche Fragen, etwa zur Bewertung im Erbfall gegenüber dem Finanzamt oder zur Verwertung in einem Verfahren, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsbeistand. Sprechen Sie uns vorab an, wenn die Bewertung für einen bestimmten Adressaten bestimmt ist. Dann stimmen wir Umfang und Form darauf ab.