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Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM): Antrag und Nachweis in Karlsruhe

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bezuschusst einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Anlagentechnik oder den Heizungstausch. Wir begleiten Eigentümer in Karlsruhe und Umgebung durch das Förderverfahren, von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zum Verwendungsnachweis. Als Energieeffizienz-Experten, geführt in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, übernehmen wir die Rolle, die im Verfahren vorgesehen ist. Diese Seite beschreibt das Verfahren. Die technische Begleitung der Ausführung selbst (Detailplanung, Kontrollen auf der Baustelle, Messungen) ist eine eigene Leistung: energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Wer fördert was?

BAFA: Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, Fenster und Außentüren sowie Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Für den Antrag ist eine technische Projektbeschreibung erforderlich. KfW: der Heizungstausch, etwa der Umstieg auf eine Wärmepumpe. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst; wir bereiten ihn mit Ihnen vor.

Wann Sie uns einschalten sollten

Wir werden eingeschaltet, wenn:
Individuelle Beratung zu Fördermitteln in Karlsruhe

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen: unser Leistungsumfang

Prüfung, ob und in welchem Weg Ihre Maßnahme förderfähig ist

Klärung der technischen Anforderungen, die für die Förderfähigkeit einzuhalten sind

Erstellung der im Verfahren erforderlichen fachlichen Bestätigungen, etwa der technischen Projektbeschreibung (TPB) für das BAFA

Abstimmung der Reihenfolge von Vertrag, Antrag und Baubeginn

Begleitung während der Umsetzung, soweit im Verfahren erforderlich

Erstellung des Verwendungsnachweises nach Abschluss

Unterstützung bei Rückfragen der Förderstelle

So läuft das Förderverfahren ab

1. Erstgespräch

Wir klären Maßnahme, Gebäude, Zeitplan und ob bereits etwas unterschrieben wurde. Rund 20 Minuten, und der wichtigste Termin im ganzen Verfahren.

2. Angebot und Beauftragung

3. Prüfung

der technischen Anforderungen und der vorliegenden Handwerkerangebote.

4. Vertrag und Antrag

Sie schließen den Vertrag mit Ihrem Fachbetrieb unter der Bedingung der Förderzusage. Wir erstellen die erforderlichen Bestätigungen und begleiten die Antragstellung.

5. Umsetzung

durch Ihren Fachbetrieb.

6. Verwendungsnachweis

nach Abschluss der Maßnahme. Danach wird der Zuschuss an Sie ausgezahlt.
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Grundlage und Qualifikation

Maßgeblich sind allein die jeweils geltenden Förderrichtlinien und die technischen Mindestanforderungen der Förderstelle. Diese ändern sich; wir arbeiten mit dem jeweils aktuellen Stand und nennen deshalb auf dieser Seite bewusst keine Fördersätze, Höchstgrenzen oder Boni. Die verbindlichen Angaben finden Sie in der Richtlinie der zuständigen Stelle. Wir sagen Ihnen zu, den Antrag fachlich korrekt vorzubereiten und zu begleiten. Wir sagen Ihnen keine Bewilligung zu; die trifft die Förderstelle. Die Energieeffizienz-Experten unseres Büros sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (BAFA/KfW) geführt. Wir sind Mitglied im GIH, dem Bundesverband der Energieberater.

Welche Unterlagen wir brauchen

Honorar

Wir rechnen nach Aufwand ab oder bieten die Begleitung als Paket über das gesamte Verfahren an. Sie erhalten vorab ein Angebot. Wichtig zu wissen: Sie zahlen unser Honorar unabhängig vom Ausgang des Antrags. Auch die Rechnungen Ihres Fachbetriebs zahlen Sie zunächst selbst; wird die Maßnahme gefördert, wird der Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises an Sie ausgezahlt.

Häufige Fragen zur Förderung von Einzelmaßnahmen

Wann muss der Antrag gestellt werden?
Ich habe schon einen Vertrag unterschrieben. Ist die Förderung weg?
Wie lange dauert die Bewilligung?
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Muss ich den Fachbetrieb von Ihnen nehmen?
Brauche ich vorher einen Sanierungsfahrplan?
Grünes Modellhaus auf Bauplänen mit Laptop und Notizbuch auf einem Schreibtisch.

Projektbeispiel

Einfamilienhaus, Baujahr 1979, Ettlingen, Austausch der Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Das vorliegende Handwerkerangebot enthielt ein Gerät, dessen Angaben die technischen Anforderungen nicht belegten. Der Betrieb konnte ein passendes Gerät anbieten; Vertrag und Antrag wurden in der richtigen Reihenfolge vor Beginn der Arbeiten abgeschlossen.
Puya Saeedi M.
Geschäftsführer
Wirtschaftsingenieur Bau (M. Eng.)
DENA-Energieeffizienz-Experte DGNB-Nachhaltigkeitsauditor DEKRA-zertifizierter Sachverständiger

Bevor Sie unterschreiben

Sie haben Fragen oder möchten ein unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.